SAG
GewerbeparkSchrobenhausen · Aresing · Gachenbach
Luftbild der heutigen Projektfläche südlich der B300 mit Feldern und Schrobenhausen im Hintergrund

Drohnenflug über die Fläche. Das Video wird von YouTube geladen; dabei wird Ihre IP-Adresse an YouTube übertragen.

Projekt

Das ist das Projekt

Die Projektfläche zieht sich entlang der B300 über die Stadt Schrobenhausen und die Gemeinden Aresing und Gachenbach. Zusammen sind das rund 251 Hektar — ein zusammenhängendes Gebiet, wie es in der Region sonst nicht verfügbar ist.

Gewerbliche Bauflächen sind im Landkreis knapp. Betriebe, die erweitern wollen, finden häufig keine passende Fläche mehr und wandern ab. Genau dafür ist dieser Standort gedacht.

Die Fläche

Die Grundstückszuschnitte werden erst im Zuge der Bauleitplanung festgelegt — vom kleinen Handwerksgrundstück bis zum großflächigen Produktions- oder Logistikareal. Auch Betriebe mit Erweiterungsperspektive finden hier eine Lösung.

63 haSchrobenhausen
128 haAresing
60 haGachenbach
Topografische Karte mit rot umrandetem Projektgebiet zwischen Schrobenhausen, Habertshausen und Rettenbach
Roter Umriss = Projektgebiet. Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung. Rahmenplan vom 25.10.2024.

Geplante Nutzungen

  • Produktion und Fertigung
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Handwerksbetriebe
  • Lager und Logistik
  • Forschung und Entwicklung
  • Büro und Verwaltung
  • Verlagerung bestehender Betriebe
  • Erweiterung ansässiger Unternehmen

Welche Nutzungen im Einzelnen zulässig sind, regelt der Bebauungsplan. Er wird von Stadt und Gemeinden aufgestellt und beschlossen.

Entwicklung in Abschnitten

Das Gebiet wird nicht in einem Zug entwickelt, sondern in einzelnen Abschnitten entlang der B300. Das hält den Eingriff in die Landschaft in Grenzen und richtet das Angebot an der tatsächlichen Nachfrage aus. Erschlossene Flächen sollen nicht jahrelang ungenutzt bleiben.

Luftbild mit farbig markierten möglichen Abschnitten der Entwicklung entlang der B300
Mögliche Reihenfolge der Abschnitte. Arbeitsstand, nicht verbindlich.

Planungsrecht und Verfahren

Baurecht, Bebauungsplan und städtebaulicher Vertrag bleiben vollständig in kommunaler Hand. Was auf der Fläche entstehen darf, entscheiden die gewählten Gremien von Stadt und Gemeinden.

Die Bauleitplanung steht noch bevor. Flächen können deshalb heute weder verkauft noch reserviert werden. Eine Anmeldung ist eine Vormerkung — sie kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Interessensbekundung

Melden Sie Ihren Flächenbedarf an

Die Grundstückszuschnitte entstehen erst mit der Bauleitplanung. Wer seinen Bedarf jetzt anmeldet, wird dabei berücksichtigt. Unverbindlich und kostenfrei.